Der Entschluss für einen stationären Aufenthalt in einer psychosomatischen Klinik ist gefallen – nun gilt es, diesen zu planen.

Sie haben sich – gemeinsam mit Ihrem behandelnden Arzt – für eine professionelle Behandlung Ihrer Symptomatik in einer renommierten Klinik entschieden. Nun gilt es, diese zu planen. Glückwunsch! Die schwerste Entscheidung haben Sie bereits getroffen. Nichtsdestotrotz werden Sie vor zahlreichen weiteren Fragen stehen, die es zu beantworten gilt. Um nur einige von ihnen zu nennen:

  • Woran erkenne ich eine renommierte Klinik?
  • Wie hoch ist die Wartezeit bis zur Aufnahme?
  • Reha vs. Klinik – Worin liegt der Unterschied?
  • Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten?
  • Wie lange werde ich durch den Aufenthalt krankheitsbedingt ausfallen?
  • Kann ich meinen Aufenthalt vor meinem Arbeitgeber „geheim“ halten?
Katharina Zimmer | Verwaltungsmitarbeiterin | Schlossparkklinik Dirmstein

Katharina Zimmer, Verwaltungsleitung der Schlossparkklinik Dirmstein, kennt die Antworten. Uns stand die 31-jährige Rede und Antwort:

Frau Zimmer, wie lange müssen Patienten aktuell auf einen Therapieplatz in der Schlossparkklinik Dirmstein warten?

Aktuell haben wir kaum Wartezeiten für Neuaufnahmen – so können wir neue Patienten in der Regel binnen ein bis maximal zwei Wochen aufnehmen, wobei wir im Bedarfsfall auch noch Akutplätze vorhalten.

Kostenübernahme durch Kostenträger

Und wie wird man Patient in der Schlossparkklinik? Kann man einfach anrufen und vorbeikommen?

Grundsätzlich sieht der leitliniengerechte Weg vor, dass die Menschen zuerst ambulante Hilfe suchen und bei einem niedergelassenen Arzt vorstellig werden. Dort wird dann die weitere Behandlung besprochen, z.B. ambulante Psychotherapie und/ oder medikamentöse Einstellung durch einen Facharzt. Erst wenn diese Mittel im ambulanten Setting „ausgeschöpft“ bzw. zum aktuellen Zeitpunkt „nicht ausreichend“ sind, erfolgt in der Regel die Krankenhauseinweisung in eine Fachklinik zur stationären Behandlung. Ist die Entscheidung für eine stationäre Krankenhausbehandlung getroffen, muss zunächst entschieden werden, ob die Person akut – ohne bestehende Kostenübernahmeerklärung – aufgenommen werden soll, oder erst nach erfolgter Bewilligung durch die Kostenträger. Diese Entscheidung sollte die zu behandelnde Person gemeinsam mit ihrem einweisenden Arzt und der Klinik besprechen. Wir stehen unseren Patienten von Beginn an mit Rat und Tat zur Seite und unterstützen somit auch gerne bei dem komplexen Antragsverfahren, mit dem die Menschen oft überfordert sind.

Wie sieht es denn generell mit der Kostenübernahme aus? 

Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich in der Regel nicht an den Behandlungskosten. Privatversicherte bekommen die Krankenhausbehandlung nach Feststellung der medizinischen Notwendigkeit von ihrem privaten Krankenversicherer erstattet. Bei voll Privatversicherten können wir direkt mit der privaten Krankenversicherung abrechnen. So müssen sich unsere Patienten nicht um die Abrechnung kümmern, sondern können sich voll und ganz auf ihren Aufenthalt und die wichtige Behandlung fokussieren. Bei beihilfeberechtigten Personen ist der Ablauf grundsätzlich ein wenig anders: hier gibt es nicht nur einen, sondern zwei Kostenträger. Die meisten Beihilfestellen stimmen einer Direktabrechnung nicht zu, was bedeutet, dass die Patienten ihre Rechnungen von uns erhalten und diese von der Klinik aus – heute oft ganz einfach über eine App – bei ihren Beihilfestellen einreichen. 

Gibt es Fälle, in denen eine Einweisung auch ohne ambulante Vorbehandlung möglich ist?

Bei besonders schweren akuten Einzelschicksalen, wenn ambulante Mittel nachgewiesenermaßen nicht ausreichend sind, ist das möglich. Wenn beispielsweise jemand durch einen Unfall einen geliebten Menschen verloren hat und die betroffene Person dringend aus ihrem Umfeld herausgenommen werden sollte. In allen anderen Fällen wird in der Regel eine ambulante Behandlung (leitliniengerecht) vorausgesetzt, zumindest als Basis für eine Übernahme der Kosten durch die Kostenträger. Selbstverständlich steht es darüber hinaus jedem frei, unsere Klinik als Selbstzahler aufzusuchen. In diesem eher seltenem Fall ist eine Einhaltung dieses Prozederes nicht erforderlich und die Aufnahme kann sofort erfolgen.

Reha vs. Klinikaufenthalt

Was benötigen Patienten von ihrem niedergelassenen Arzt, um bei uns aufgenommen zu werden?

Die Patienten benötigen immer eine Krankenhauseinweisung – egal ob privat, gesetzlich versichert oder mit Beihilfe. Da ist tatsächlich Aufmerksamkeit geboten: hin und wieder kommt es vor, dass Patienten eine Einweisung oder Überweisung für eine Reha oder Kur erhalten, aber in der Schlossparkklinik Dirmstein behandelt werden möchten. Das ist dann schlichtweg falsch bei uns, denn Kur-, Reha- oder Sanatoriums-Maßnahmen werden bei uns nicht durchgeführt! Die Schlossparkklinik Dirmstein ist eine private Akutklinik und keine gemischte Anstalt – somit werden hier ausschließlich stationäre Krankenhausbehandlungen durchgeführt.

Wichtig also: eine Krankenhauseinweisung wird in jedem Fall benötigt. Zusätzlich sollten sich die Patienten von Ihrem Arzt oder Therapeuten einen Befundbericht aushändigen lassen. Aus diesem sollte hervorgehen, weshalb ambulante Maßnahmen derzeit nicht ausreichen und eine stationäre Behandlung medizinisch notwendig ist. Das ist nicht nur für die weitere Behandlung ein guter Start, sondern erleichtert auch den Kostenträgern das Prüfverfahren und kann sich somit positiv auf die Kostenübernahme auswirken.

Worin unterscheiden sich Reha bzw. Kur und stationärer Krankenhausaufenthalt?

Die Begriffe Kur, Reha und Klinik beziehen sich jeweils auf verschiedene Anwendungsbereiche mit unterschiedlichen Zielsetzungen:

Eine Kur dient dabei vorwiegend der Gesundheitsvorsorge und Prävention bei gesunden Menschen, während eine Rehabilitation auf die Wiederherstellung der Gesundheit, beispielsweise nach einem Unfall oder bei chronischen Erkrankungen abzielt. Im Fokus der Reha steht die Wiederherstellung bzw. der Erhalt der Arbeitsfähigkeit trotz angeschlagener Gesundheit. Im Fokus einer (Akut-)Klinik steht dagegen die Wiederherstellung der Gesundheit und eine nachhaltige Verbesserung ebendieser. Somit ist die Behandlungsintensität in einer Klinik, die sich in erster Linie an Akutpatienten richtet, maßgeblich höher als bei einer Kur- oder Rehamaßnahme. Ebenso verhält es sich mit der Betreuung: in einer Klinik ist eine ständige ärztliche und pflegerische Präsenz gewährleistet.

Krankmeldung beim Arbeitgeber

Wie lange dauert ein stationärer Aufenthalt in der Schlossparkklinik in der Regel?

Die Behandlungsdauer liegt im Normalfall bei etwa sechs bis acht Wochen, kann aber auch mal nur vier oder gar zwölf Wochen betragen – je nach Erkrankung und Heilungsprozess.

Lässt sich eine solche Behandlung vor dem Arbeitgeber „geheim“ halten? Wie läuft das mit der Krankmeldung? 

Das ist in der Tat ein Thema, das manche unserer Patienten beschäftigt. Wenn wir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in der Klinik ausstellen, dann sieht man natürlich, wo diese herkommt, da sie mit unserem Kliniklogo und mit unserem Stempel versehen ist. Es gibt aber die Möglichkeit, dass man sich für die Dauer des Aufenthalts vom eigenen Hausarzt krankschreiben lässt. Das geht deshalb, weil wir eine Privatklinik sind.

Die richtige Klinik finden

Woran erkenne ich eine renommierte Klinik?

Ein Punkt, den ich nicht oft genug betonen kann, ist die Frequenz der therapeutischen Einzelgespräche. Das ist auch etwas, worauf ich Interessenten am Telefon immer hinweise, wenn diese mir sagen, sie seien aktuell in der Vergleichsphase und telefonieren auch noch mit anderen Kliniken. Da sind wir mit drei Gesprächen á 50 Minuten pro Woche – weniger sollten es unserer Meinung nach auch nicht sein – schon sehr weit vorne. Zusätzlich lohnt sich ein prüfender Blick auf das angebotene Therapieprogramm: dieses sollte für die Diagnosen und Themen, die jeder Mensch mitbringt, einfach stimmig sein. In der Schlossparkklinik verfolgen wir ein ganzheitlich-integratives Therapiekonzept: Neben der klassischen Gesprächstherapie bieten wir unseren Patienten ein breit gefächertes Therapieangebot. Hierzu zählt bspw. Kunst-, Bewegungs-, Körperpsycho- und Physiotherapie inklusive Bogenschießen sowie Musiktherapie oder Gongtherapie. Auch unsere ehemaligen Patienten heben diese Vielfalt häufig in den gängigen Bewertungsportalen hervor, was mich zum nächsten Punkt bringt: schauen Sie sich die Bewertungen der Einrichtungen genau an und orientieren Sie sich hier insbesondere am Durchschnittswert. Jede Klinik oder Praxis hat zwischen einem Haufen guter Rezensionen auch mal die ein oder andere weniger gute Kritik zu verzeichnen. Wenn Sie aber sehen, dass von 20 Bewertungen 18 positiv sind, spricht das doch sehr für die gute Arbeit. 

Frau Zimmer, vielen Dank für das Interview!

Gongtherapie-Sitzung in der Schlossparkklinik Dirmstein.

Verpassen Sie nicht Teil 2 unseres Interviews am 02.05.2024.